Die Angebote der Banken für Jugendliche seien durchwegs in Ordnung, sagt Ulrike Weiß, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK). Sie rät auch zu einem Jugendkonto, denn so lerne man Verantwortung und den Umgang mit Banken.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien so gestaltet, dass man den jungen Leute nicht zu viel zumute, sagt Weiß. Ein Jugendkonto könne bei den meisten Banken ab dem 14. Lebensjahr auch ohne Zustimmung der Eltern eröffnet werden. Jüngere brauchen dafür die Zustimmung der Eltern.
Hohe Sollzinsen drohen
Diese ist auch notwendig, wenn unter 18-Jährige einen Überziehungsrahmen haben möchten. Wird dieser Rahmen tatsächlich in Anspruch genommen, fallen hohe Sollzinsen an, die meist auf dem Niveau von erwachsenen Bankenkunden liegen (siehe Tabelle).
Auch das findet Konsumentenschützerin Weiß in Ordnung. „Damit lernen die Jugendlichen, welche Wirkung Sollzinsen haben können. Es ist besser, man macht diese Erfahrung als Jugendlicher mit 500 Euro, als mit über 18 Jahren mit 5000 Euro“, sagt Weiß.
Mit der Kostenfreiheit ist es aber vorbei, wenn der junge Kontoinhaber nicht aufpasst. Der Verlust der Bankomatkarte geht bei den meisten Banken ins Geld. Auch eine so genannte Rücklastschrift ist bei einigen Banken teuer. Diese erfolgt dann, wenn eine Abbuchung oder Überweisung nicht durchgeführt werden kann, weil das Konto keine ausreichende Deckung aufweist.
Meist bieten die Banken ein umfangreiches Zusatzangebot für junge Kunden an. Das reicht vom Eröffnungsgeschenk bis hin zu Bewerbungstrainings oder Unfallversicherungen. Den jugendlichen Testern der Arbeiterkammer haben die Zusatzangebote der Bank Austria, der Raiffeisenlandesbank, der Sparkasse OÖ, der VKB-Bank und der Volksbank Linz-Wels-Mühlviertel besonders gut gefallen.
Was bei Jugendkonten zu beachten ist
• Altersgrenze: Ohne Zustimmung der Eltern können Jugendliche ab 14 Jahren ein Konto eröffnen. Sie dürfen dieses dann aber nicht überziehen. Einige Banken bieten Konten für Zehn- bzw. Zwölfjährige. Hier ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Achten Sie darauf, dass das Jugendkonto bei Ablauf (Volljährigkeit) auf ein normales, kostenpflichtiges Girokonto umgestellt wird. Man sollte sich rechtzeitig um ein passendes Kontomodell kümmern.
• Kontoüberziehung: In den meisten Fällen ist eine Kontoüberziehung erst ab Volljährigkeit möglich. Viele Banken bieten diese Möglichkeit aber schon für Jugendliche. Dies bedarf aber meist der Einverständniserklärung der Eltern und einer gesonderten Vereinbarung.
• E-Banking: Die Kontoführung, Bankomatkarte und Kontoauszüge vom Auszugsdrucker bzw. über Online-Banking sind bei allen getesteten Banken kostenlos. Bei Barabhebungen am Schalter und bei Änderung und Schließung eines Dauerauftrages durch Bankmitarbeiter fallen aber Spesen an. E-Banking ist daher zu empfehlen.
• Rücklastschriften: Wenn bei Abbuchungen oder Überweisungen die nötige Kontodeckung fehlt, fallen Kosten für die so genannte Rücklastschrift an. Diese können bei einigen Banken recht teuer werden (siehe Tabelle). Teuer wird es bei einigen Banken auch, wenn man seine Bankomatkarte verliert. An Sperrgebühren werden bis zu 40 Euro verlangt.
Author: Nancy Gomez
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